Anmeldung & Termine

Zur Vereinbarung von Terminen bitten wie Sie, mit der Heilmittelverordnung in die Praxis zu kommen. Wenn es Ihnen möglich ist, gerne zur vollen oder halben Stunde.
Verschieben von Terminen
Sagen Sie ausgemachte Termine bitte 24 Stunden vorher ab, da wir sie Ihnen ansonsten privat in Rechnung stellen müssen.
Zuzahlung
Alle Patienten nach dem vollendeten 18. Lebensjahr sind verpflichtet eine Zuzahlung für Heilmittel in der Physiotherapie zu leisten (Paragraph 61 und 32 SGB V). Die Zuzahlung ist beim ersten Behandlungstermin in der Praxis zu leisten. Wir sind verpflichtet die von Ihnen gezahlte Zuzahlung an die jeweiligen Kostenträger zu übermitteln. Sind Sie von den Zuzahlungen befreit, bitten wir Sie uns Ihre Befreiungskarte vorzulegen.